Haushaltsbefragung - Mirkozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2012
Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ("Kleine Volkszählung") ist eine gestzlich angeordete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mirkozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten, wie Entfernung zur Arbeitsstätte und benutzes Verkehrsmittel.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahren. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserhebung direkt an das Statistische Landesamt wählen.
Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Unter der Telefon-Nr. 03578 33-2110 erteilt Frau Ina Helbig vom Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Auskunft.
Veröffentlicht am 13.02.12
