Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Es besteht Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt.
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung zur Tierbestandsmeldung 2024.