Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Die Gemeinde Neukieritzsch informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren.
Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 bis zur Erstellung eines neuen Bescheides. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Grundsteuerzahlungen auf Grundlage eines alten Grundsteuerbescheides werden zurückerstattet.
Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Widersprüche die sich auf die Höhe der Grundsteuer, resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrages, beziehen sind ausschließlich an das Finanzamt Grimma zu richten.
Finanzamt Grimma, Lausicker Straße 2–4, 04668 Grimma.