Am Freitag, den 12.02.2021 wurde die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche mit heutigem Datum in Kraft tritt.
Die aktuellen Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich verlängert, die Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum, überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Folgende Änderungen wurde beschlossen:
Friseure, Fußpfleger und Fahrschulen können ab 1. März öffnen, Musik-Einzelunterricht im engen Rahmen ist möglich;
Bestellte Ware kann ab 15.02.2021 in Märkten abgeholt werden – click & collect Service;
Erweiterte Maskenpflicht in Kraftfahrzeugen;
Ausgangsbeschränkung und 15-km-Radius können bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 aufgehoben werden;
Grundschulen und Kitas ab 15. Februar wieder geöffnet.