Tierbestandsmeldung 2025 - Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

 

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. 

Weitere Informationen erhalten Sie im Download.

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